Intensivpädagogische Maßnahme § 35 und §35a

Intensivpädagogische Maßnahme § 35 und §35a2024-11-15T11:58:34+02:00

Intensivpädagogische Maßnahme § 35 und §35a

Stabil Jugendhilfe Gruppenbild

Die intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung (EPM / ISE) gemäß den §§ 35 und 35a des Sozialgesetzbuches VIII (SGB VIII) ist ein spezialisiertes Förderprogramm für Kinder und Jugendliche, die intensive Unterstützung benötigen. Ziel ist es, durch individuelle, maßgeschneiderte Betreuung und therapeutische Ansätze Verhaltensauffälligkeiten und soziale Herausforderungen nachhaltig zu bewältigen.

In vielen Fällen kann eine solche Unterstützung eine wertvolle Hilfe für junge Menschen sein, die in ihrer aktuellen Lebenssituation auf besondere pädagogische und therapeutische Angebote angewiesen sind. Dabei wird stets angestrebt, die Persönlichkeitsentwicklung zu fördern und eine positive Lebensperspektive aufzubauen.

Was beinhaltet die intensive sozialpädagogische Unterstützung nach §§ 35 und 35a SGB VIII?

Die Inhalte und Methoden der Intensivpädagogik variieren je nach individuellen Bedürfnissen. Zu den häufigsten Angeboten gehören:

  • Sozialpädagogische Einzelbetreuungen: Individuelle Betreuung durch eine betreuende Fachkraft, die auf die spezifischen Bedürfnisse des jungen Menschen eingeht.
  • Gruppensitzungen und therapeutische Freizeitaktivitäten: Förderung sozialer Kompetenzen und Stärkung der Gemeinschaftsfähigkeit.
  • Unterstützung der Herkunftsfamilie: Einbeziehung der Familie, um nachhaltige Veränderungen in den Lebensumständen zu ermöglichen.

Darüber hinaus erhalten Eltern und Angehörige Unterstützung, um eine nachhaltige Veränderung zu ermöglichen. Die Betreuung erfolgt durch erfahrene Fachkräfte und in enger Abstimmung mit allen Beteiligten.

Für wen ist diese Unterstützung geeignet?

Die intensivpädagogische Förderung richtet sich an Kinder und Jugendliche, die sich in schwierigen sozialen oder familiären Situationen befinden und deren Verhalten eine intensive pädagogische und therapeutische Unterstützung erfordert. Insbesondere Kinder und Jugendliche die psychiatrische Diagnosen nach ICD-10 vorweisen. Dazu gehören unter anderem junge Menschen mit Verhaltensauffälligkeiten, schulischen Problemen, seelischen Beeinträchtigungen oder Entwicklungsstörungen. Durch die enge Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden wird sichergestellt, dass die Unterstützung zielgerichtet und bedarfsgerecht eingesetzt wird.

Prozess und Zielsetzung

Zu Beginn der Betreuung erfolgt eine umfassende Analyse der aktuellen Situation und der individuellen Bedürfnisse. Auf Basis dieser Analyse wird ein individueller Hilfeplan erstellt, der regelmäßig überprüft und angepasst wird. Das Ziel ist es, dem jungen Menschen die notwendige Unterstützung zu bieten, um seine persönliche Entwicklung zu fördern und ihn auf dem Weg zu einer eigenständigen und eigenverantwortlichen Lebensführung zu begleiten.

Ein besonderer Fokus liegt auf der Verselbstständigung des jungen Menschen. Durch gezielte Förderung werden Fähigkeiten vermittelt, die für ein selbstbestimmtes Leben notwendig sind. Dies umfasst unter anderem die Unterstützung bei der Lebensführung, der beruflichen Orientierung und der sozialen Integration.

Ambulante und stationäre Angebote

Je nach individuellem Bedarf können die Unterstützungsangebote ambulant oder stationär erfolgen. Ambulante Hilfen ermöglichen es dem jungen Menschen, in seiner gewohnten Lebenswelt zu bleiben, während stationäre Angebote einen strukturierten Rahmen bieten, in dem intensive Förderung stattfinden kann.

Hilfe zur Erziehung und Unterstützung für junge Volljährige

Die Hilfe zur Erziehung gemäß SGB VIII bietet vielfältige Unterstützungsformen für Kinder, Jugendliche und ihre Familien. Auch junge Volljährige können nach § 41 SGB VIII Unterstützung erhalten, um den Übergang in ein eigenständiges Leben zu erleichtern.

Wie kann die Stabil Jugendhilfe Sie unterstützen?

Die Stabil Jugendhilfe bietet Ihnen nicht nur ausführliche Informationen, sondern auch eine umfassende Beratung zu den Möglichkeiten und Voraussetzungen der intensivpädagogischen Förderung nach §§ 35 und 35a SGB VIII. Wenn Sie Fragen haben oder eine Beratung wünschen, stehen unsere erfahrenen Fachkräfte Ihnen zur Seite.

Kontaktieren Sie uns, um mehr über die Unterstützungsmöglichkeiten zu erfahren.

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Häufige Fragen (FAQ)

Was ist die intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung (EPM/ISE)?2024-11-15T12:01:22+02:00

Die intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung ist eine individuelle Betreuungsform, bei der ein junger Mensch durch eine betreuende Fachkraft intensiv unterstützt wird. Ziel ist es, spezifische Problemlagen zu bewältigen und eine eigenverantwortliche Lebensführung zu fördern.

Wer hat Anspruch auf diese Unterstützung nach §§ 35 und 35a SGB VIII?2024-11-15T10:21:34+02:00

Anspruch haben Kinder und Jugendliche, deren Verhalten eine intensive pädagogische und therapeutische Unterstützung erfordert. Die Betreuung wird in enger Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden initiiert.

Wie wird die intensivpädagogische Unterstützung beantragt?2024-11-15T10:22:06+02:00

Die Beantragung erfolgt in der Regel über das Hilfeplanverfahren, bei dem der individuelle Förderbedarf geprüft und der geeignete Hilfeplan festgelegt wird.

Welche Kosten entstehen für die Eltern?2024-11-15T10:23:15+02:00

Die Kosten der Betreuung werden in den meisten Fällen von den zuständigen Behörden übernommen, wenn ein entsprechender Bedarf festgestellt wird. Eltern können sich für Details an das zuständige Amt wenden.

Gibt es Unterstützung für junge Volljährige nach § 41 SGB VIII?2024-11-15T10:23:44+02:00

Ja, auch junge Volljährige können im Rahmen der Jugendhilfe Unterstützung erhalten, um den Übergang in ein eigenständiges Leben zu erleichtern. Dies erfolgt durch ambulante oder stationäre Hilfsangebote, die auf die individuellen Bedürfnisse abgestimmt sind.

Wie wird die Familie in den Prozess einbezogen?2024-11-15T10:24:17+02:00

Die Herkunftsfamilie wird in den Unterstützungsprozess einbezogen, um eine nachhaltige Veränderung der Lebensumstände zu ermöglichen. Durch gemeinsame Gespräche und Beratungen sollen die Beziehungen gestärkt und eine positive Lebenswelt für den jungen Menschen geschaffen werden.

Welche Rolle spielt das Hilfeplanverfahren?2024-11-15T10:24:40+02:00

Das Hilfeplanverfahren ist ein zentrales Instrument in der Jugendhilfe. Es stellt sicher, dass die Unterstützung regelmäßig überprüft und an die aktuellen Bedürfnisse angepasst wird. Dadurch wird eine effektive und zielgerichtete Hilfe gewährleistet.

Wie schnell kann die Unterstützung beginnen?2024-11-15T10:25:22+02:00

In akuten Fällen kann die Unterstützung zeitnah eingeleitet werden. Die genaue Dauer hängt jedoch von der individuellen Situation und den vorhandenen Ressourcen ab. Nehmen Sie für genaue Infos Kontakt zu uns auf.

Was bedeutet Verselbstständigung in diesem Kontext?2024-11-15T10:25:44+02:00

Die Verselbstständigung bezieht sich auf den Prozess, bei dem der junge Mensch Fähigkeiten und Kompetenzen erwirbt, um ein eigenständiges Leben zu führen. Dies umfasst Aspekte wie Haushaltsführung, finanzielle Unabhängigkeit und soziale Integration.

Was versteht man unter Hilfe zur Erziehung?2024-11-15T10:26:05+02:00

Die Hilfe zur Erziehung ist ein gesetzlich verankertes Angebot der Jugendhilfe, das Familien bei der Erziehung ihrer Kinder unterstützt. Ziel ist es, Entwicklungsstörungen vorzubeugen und die Erziehungsbedingungen zu verbessern.

Wie werden seelische Beeinträchtigungen berücksichtigt?2024-11-15T10:26:28+02:00

Bei Vorliegen seelischer Beeinträchtigungen werden spezialisierte therapeutische Angebote integriert, um den individuellen Bedürfnissen gerecht zu werden und eine ganzheitliche Unterstützung zu gewährleisten.

Was ist eine Einzelmaßnahme und wann wird sie eingesetzt?2024-11-15T10:26:48+02:00

Eine Einzelmaßnahme ist eine speziell auf den jungen Menschen zugeschnittene Unterstützung, die außerhalb der regulären Angebote stattfindet. Sie wird eingesetzt, wenn herkömmliche Hilfen nicht ausreichend sind, um die individuellen Bedürfnisse zu erfüllen.

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