Die zwei Begriffe kommen aus der Kinder- und Jugendhilfe. Grundlage für die Leistungen ist §30 des Sozialgesetzbuches (SGB VIII). Die Erziehungsbeistandschaft wird auf Antrag der Sorgeberechtigten eingeleitet und ist in der Praxis freiwillig. Betreuungshelfer werden auf Anordnung des Jugendgerichtes tätig.

Als freier Träger der Jugendhilfe arbeiten wir mit Kindern und Jugendlichen zusammen an der Bewältigung familiärer Probleme, Konflikten und mehr.

Zielgruppe – wer hat Anspruch?

„Der Erziehungsbeistand und der Betreuungshelfer sollen das Kind oder den Jugendlichen bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen möglichst unter Einbeziehung des sozialen Umfelds unterstützen und unter Erhaltung des Lebensbezugs zur Familie seine Verselbständigung fördern.“

-Zitat aus dem Sozialgesetzbuch, SGB VIII §30

Die ambulante Familienhilfe ist für alle Jugendliche geeignet, die mit Ihrer sozialen Lebenssituation nicht mehr zurechtkommen. Die Stabil GmbH arbeitet mit Ihren pädagogischen Fachkräften seit mehreren Jahren in der Jugendhilfe und berät Sie rund um den Anspruch eines Erziehungsbeistands gerne.

Erziehungsbeistand – Wer ist zuständig?

Die Hilfe zur Erziehung junger Menschen können Sie über das Jugendamt beantragen. Als erste Anlaufstelle beurteilt das Amt den Fall und entscheidet dann, ob der Erziehungsbeistand als Hilfe geeignet ist. Anschließend werden Jugendliche einer Betreuungshilfe zugeteilt und sozialpädagogisch betreut. Wird die Hilfe vom Amt bewilligt, erstellen wir gemeinsam mit allen Beteiligten einen Hilfeplan. Darin sind der Ablauf, die Ziele und die Dauer der Hilfe festlegt.

Das Jugendgericht kann Betreuungshelfer beantragen. Die Hilfeform wird hier gerichtlich festgelegt. Der Sozialpädagoge muss hier auf vorgeschriebene Inhalte achten und sich für alle Maßnahmen und Arbeiten mit dem Jugendlichen rechtfertigen.

Hilfe und Unterstützung in jeder Lebenssituation

Unsere Fachkräfte besitzen die emotionalen und sozialen Fähigkeiten, um bei familiären oder sozialen Problemen zu beraten und zu helfen. Konfliktsituationen sind für uns nicht neu. Jede Problematik oder Krise kann mit einer zielgerichteten Betreuung gemeistert werden. Unsere Sozialpädagogen knüpfen

Finanzierung und Förderung

Werden Erziehungsbeistände über das Jugendamt angeordnet, übernehmen die jeweiligen Kommunen die Kosten für die Aufsicht und die Förderung der Jugendliche. Eltern bzw. Erziehungsberechtigte können also kostenlos Erziehungsbeistand beantragen. Schwierige Situationen können im Einzelfall jedoch dazu führen, dass das Jugendgericht die Hilfe anfordert. In diesem Fall müssen Gebühren unter Umständen selbst übernommen werden.

STABIL GmbH

Kölnstr. 41-45
50321 Brühl

Telefon: 02232 94 94 300
Fax: 02232 94 94 340
bruehl@stabil.gmbh

Ansprechpartner

Wirtschaftliche Jugendhilfe: lawrenz@stabil.gmbh
Neuanfragen der Jugendhilfe: anfrage@stabil.gmbh
Bewerbungsunterlagen an: heidenreich@stabil.gmbh

Standort Brühl

Kölnstr. 41-45
50321 Brühl

Telefon: 02232 94 94 300
Fax: 02232 94 94 340
E-Mail: bruehl@stabil.gmbh

Standort Köln

Industriestraße 167
50999 Köln

Telefon: 02236 94 772 41
Fax: 02236 94 772 43
E-Mail: koeln@stabil.gmbh

Standort Fulda

Vor dem Peterstor 5
36037 Fulda

Telefon: 0661 48012424
Fax: 0661 48012429
E-Mail: fulda@stabil.gmbh

Standort Koblenz

Horchheimer Höhe 18
56076 Koblenz

Telefon: 0261 97 37 29 10
Fax: 0261 97 37 29 11
E-Mail: koblenz@stabil.gmbh

Standort Frankfurt

Heidelberger Straße Nr. 1
60327 Frankfurt

Telefon: 069 2578266 00
Fax: 069 2578266 29
E-Mail: frankfurt@stabil.gmbh