Die zwei Begriffe kommen aus der Kinder- und Jugendhilfe. Grundlage für die Leistungen ist §30 des Sozialgesetzbuches (SGB VIII). Die Erziehungsbeistandschaft wird auf Antrag der Sorgeberechtigten eingeleitet und ist in der Praxis freiwillig. Betreuungshelfer werden auf Anordnung des Jugendgerichtes tätig.
Als freier Träger der Jugendhilfe arbeiten wir mit Kindern und Jugendlichen zusammen an der Bewältigung familiärer Probleme, Konflikten und mehr.
Zielgruppe – wer hat Anspruch?
„Der Erziehungsbeistand und der Betreuungshelfer sollen das Kind oder den Jugendlichen bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen möglichst unter Einbeziehung des sozialen Umfelds unterstützen und unter Erhaltung des Lebensbezugs zur Familie seine Verselbständigung fördern.“
-Zitat aus dem Sozialgesetzbuch, SGB VIII §30
Die ambulante Familienhilfe ist für alle Jugendliche geeignet, die mit Ihrer sozialen Lebenssituation nicht mehr zurechtkommen. Die Stabil GmbH arbeitet mit Ihren pädagogischen Fachkräften seit mehreren Jahren in der Jugendhilfe und berät Sie rund um den Anspruch eines Erziehungsbeistands gerne.
Erziehungsbeistand – Wer ist zuständig?
Die Hilfe zur Erziehung junger Menschen können Sie über das Jugendamt beantragen. Als erste Anlaufstelle beurteilt das Amt den Fall und entscheidet dann, ob der Erziehungsbeistand als Hilfe geeignet ist. Anschließend werden Jugendliche einer Betreuungshilfe zugeteilt und sozialpädagogisch betreut. Wird die Hilfe vom Amt bewilligt, erstellen wir gemeinsam mit allen Beteiligten einen Hilfeplan. Darin sind der Ablauf, die Ziele und die Dauer der Hilfe festlegt.
Das Jugendgericht kann Betreuungshelfer beantragen. Die Hilfeform wird hier gerichtlich festgelegt. Der Sozialpädagoge muss hier auf vorgeschriebene Inhalte achten und sich für alle Maßnahmen und Arbeiten mit dem Jugendlichen rechtfertigen.
Hilfe und Unterstützung in jeder Lebenssituation
Unsere Fachkräfte besitzen die emotionalen und sozialen Fähigkeiten, um bei familiären oder sozialen Problemen zu beraten und zu helfen. Konfliktsituationen sind für uns nicht neu. Jede Problematik oder Krise kann mit einer zielgerichteten Betreuung gemeistert werden. Unsere Sozialpädagogen knüpfen
Finanzierung und Förderung
Werden Erziehungsbeistände über das Jugendamt angeordnet, übernehmen die jeweiligen Kommunen die Kosten für die Aufsicht und die Förderung der Jugendliche. Eltern bzw. Erziehungsberechtigte können also kostenlos Erziehungsbeistand beantragen. Schwierige Situationen können im Einzelfall jedoch dazu führen, dass das Jugendgericht die Hilfe anfordert. In diesem Fall müssen Gebühren unter Umständen selbst übernommen werden.