Die Kosten der Betreuung werden in den meisten Fällen von den zuständigen Behörden übernommen, wenn ein entsprechender Bedarf festgestellt wird. Eltern können sich für Details an das zuständige Amt wenden.
Die Kosten der Betreuung werden in den meisten Fällen von den zuständigen Behörden übernommen, wenn ein entsprechender Bedarf festgestellt wird. Eltern können sich für Details an das zuständige Amt wenden.